AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen, mit denen sich der Käufer einverstanden erklärt und zwar ebenso für künftige Geschäfte auch wenn nicht ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.
    Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Andere Bedingungen, auch etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, sind für unsere Lieferung nicht gültig. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkenntnis.
  2. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist; Telegraphische, per Datenverkehr (E-Mail), telefonische oder mündliche Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Nennung von Lieferfristen im Angebot setzt Auftragserteilung innerhalb von 24 Stunden voraus, da wir uns bei Überschreitung dieses Termins anderweitige Dispositionen oder Zwischenverkauf vorbehalten müssen.
  3. Lieferfristen
    Die Einhaltung der zugesagten Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Unvorhergesehene Ereignisse im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, auf die wir keinen Einfluss haben, z. B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel oder höhere Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise. Aus einer hierdurch herbeigeführten Überschreitung der Lieferfristen kann der Besteller keinerlei Rechte und Ansprüche herleiten.
    Schadensersatzansprüche an uns wegen verspäteter Lieferung werden in allen anderen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Der entsprechende Rechnungsbetrag wird damit fällig.
  4. Abrufaufträge / Rahmenaufträge
    Lieferungen aus Abrufaufträgen sind max. innerhalb einer Frist von 6 Monaten abzunehmen es sei denn es besteht eine besondere schriftliche Vereinbarung. Sollte innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung noch kein Abruf erfolgt sein, ist der Verkäufer berechtigt 50 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Spätestens nach 6 Monaten ist der komplette Betrag fällig. Der Verkäufer ist berechtigt bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgenommene Ware an den Käufer auszuliefern bzw. diese auf Kosten des Käufers zu entsorgen. Alternativ kann eine Vereinbarung über Lager- und Zinskosten erfolgen.
  5. Kreditschutz
    Bei der Abnahme von Aufträgen durch uns wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Treten bei dem Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden uns solche Umstände nachträglich bekannt, können wir nach unserer Wahl sofortige Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen verlangen oder ohne Inverzugsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bei schon durchgeführten Lieferungen wird ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Rechnung sofortige Barzahlung verlangt oder die Ware gegen Kostenerstattung durch den Käufer von uns zurückverlangt.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Sie darf nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Wird die Ware weiter veräußert oder verarbeitet, so gilt die daraus entstehende Forderung an Dritte als an uns abgetreten. Der Käufer tritt bereits mit Vertragsabschluss mit uns diese zukünftigen Forderungen an uns ab. Etwaige von Dritten an den Käufer geleisteten Zahlungen sind an uns abzuführen. Pfändungen seitens Dritter sind uns sofort anzuzeigen, wobei Kosten für Interventionen vom Käufer getragen werden müssen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend Abänderungsgeschäfte vom 16.05.1984 Anwendung findet.
  7. Qualitätseigenschaften der verwendeten Rohstoffe
    Wellpappe und Karton sind lebende Werkstoffe. Wegen der naturbedingten Schrumpfungsprozesse und der branchenüblichen Toleranzen muss sich der Verkäufer Maß-, Stärken- und Gewichtstoleranzen bei den aus Wellpappe gefertigten Verpackungen vorbehalten. Die Formbeständigkeit und Lichtechtheit von Kunststoffen wird nur soweit garantiert, wie sie beim Vertragspartner ausdrücklich angefragt und von uns bestätigt wurde.
    Bei Wellkisten / Karton – Qualitäten behalten wir uns Rohstoffzusammensetzungen vor. Änderungen in der Zusammensetzung gegenüber unserem Muster gelten als vereinbart, wenn diese dieselbe Qualität ergeben. Dem Hersteller bleibt es überlassen, die Art des Verschlusses nach seinen Erfahrungen und Möglichkeiten selbst zu bestimmen.
  8. Maßtoleranzen bei Kartonagen
    Bei 3-welligen Schwerwellqualitäten müssen wir uns Maßtoleranzen von +/- 30 mm vorbehalten. Geringfügige Stärke-, Farb- und Maßabweichungen, die durch die Eigenart der maschinell hergestellten Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können nicht Anlass zu Beanstandungen sein. Gewichts- und Mengentoleranzen +/- 15 % bei Leicht- und +/- 10 % bei Schwerqualitäten vorbehalten.
  9. Muster und Bedruckung von Kartonagen
    An den von uns gelieferten Kartonagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Von uns überlassene Muster dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns vor, eine Berechnung der Muster vorzunehmen. Gütezeichen auf unseren Kartonagen gelten nicht als „zugesicherte Eigenschaften“. Eine Bedruckung von Kartonagen ist bei zu erfragenden Mindestmengen möglich. Film- und Klischeekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das Klischee bleibt in jedem Falle Eigentum des Produktionsbetriebes.
    Für telefonisch bestellte Eindrucke kann grundsätzlich keine Gewähr für die Richtigkeit des Ausdruckes übernommen werden. Werkzeuge für die Produktion sind und bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde einen Werkzeugkostenanteil bezahlt hat.
  10. Über- und Unterliefermengen
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung von Kartonagen und anderen Produkten Über- und Unterlieferung bis zu 20 % der bestellten Menge vorzunehmen. Sollten bei Großserien genaue Stückzahlen gewünscht werden, ist wegen der damit verbundenen Umstände mit einem Preisaufschlag von mindestens 10 % zu rechnen.
  11. Versand
    Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Käufers, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Der Verkäufer wählt die Versandart und die günstigste Art der Verpackung. Die DB – Dauerpalette wird im Tauschverfahren eingesetzt. Kann der Besteller bei Anlieferung keine Tauschpalette zurückgeben, erfolgt Berechnung der Palette zum Tagespreis. Der Besteller hat weiter die Möglichkeit, die Paletten innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum an uns zurückzugeben gegen entsprechende Gutschrifterteilung. Die Rückgabe hat frachtfrei zu erfolgen.
    Bei Bahn- und Speditionsversand gilt die Annahme der Sendung durch die Bahn oder Spedition als ordnungsgemäße Verladung. Bei Frankolieferung hat der Käufer die Fracht skontofrei vorzulegen. Fracht- und Gebührenerhöhung, die sich nach Vertragsabschluss ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
  12. Mängelrügen
    Beanstandungen irgendwelcher Art müssen uns sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mit genauer Begründung gemeldet werden. Im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern, sonst aber vollständig und unverändert bis zur Entscheidung durch uns zur Verfügung zu halten. Kleine handelsübliche oder technische bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Gewicht, Aufmachung, Abmaße, Stärke oder Farbe können nicht beanstandet werden. Ebenfalls kann infolge verschiedenartigen Verhaltens der Ware bei der Verarbeitung für Einhaltung theoretischer Werte, z. B. DIN, nicht garantiert werden. Lauflängentoleranzen +/- 15 % vom theoretischen Mittelwert. Bei Folienartikeln Toleranzen von +/- 20 % vom theoretischen Mittelwert. Mängel einer Lieferung verpflichten uns nach unserer Wahl nur zur Ersatzlieferung oder Preisminderung. Schadenersatzleistung irgendwelcher Art, auch für evtl. Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen auftretender Mängel den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten. Rückgabe von Produkten innerhalb von 14 Tagen nur unbenutzt in Originalverpackung, porto- und frachtfrei.
  13. Zahlung
    Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Wir gewähren 4 % Skonto bei Bank – Soforteinzug. Teilzahlungen gelten, wenn nicht anders festgelegt, zuerst als für die ältesten Fälligkeiten geleistet. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweilig gültigen Satz der Landeszentralbank zu berechnen. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindung der Allgemeinen Kredit Coface Finanz GmbH Isaac – Fulda – Allee 7, 55124 Mainz zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf dieses Institut übertragen.
  14. Fälligkeit der Ansprüche des Factors gegenüber dem Debitor
    Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  15. Preise
    Sämtliche Preise in EURO zzgl. MwSt., freibleibend ab Lager, es sei denn es wurde eine Frei Haus – Liefervereinbarung getroffen. Paletten, Werkzeug-, Klischee- und Lohnkosten sind ohne Abzug sofort zahlbar. Die in unseren Angeboten und ggf. Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Tagespreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ab Werk. Wir sind berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
  16. Mindestauftragswert 50,00 EURO
    zzgl. Porto und Verpackung + MwSt.
    Ab 150,00 EURO Nettowarenwert, frachtkostenfrei innerhalb unseres Tourenplanes, im Umkreis von 100 KM um Hann. Münden. Unter dem Nettobestellwert von 50,00 EURO erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 7,50 EURO.
  17. Aufrechnung
    Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht titulierten Forderungen ist ausgeschlossen.
  18. Abtretungsgebot und anwendbares Recht
    Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
  19. Erfüllungsort
    Für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Erfüllungsort Hann. Münden. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Wechselklagen, ist für beide Teile nach unserer Wahl Hann. Münden oder Mainz.

    Ulrich Tryzna Verpackung GmbH
    Welfenstraße 2 – 6
    34346 Hann. Münden

Wir leben Karton: auf zur Kartonjagt!
Wir leben Karton: auf zur Kartonjagt!